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Privathaftpflichtversicherung

Ein unachtsamer Moment im Alltag genügt. Du fährst mit dem Rad durch die Stadt und streifst ein parkendes Auto, oder die Badewanne läuft über und das Wasser dringt in die Wohnung unter dir. Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte für dich ab.

Helles Wohnzimmer mit Sofa und großem Fenster, Symbolbild für den Alltag zu Hause

Warum die Privathaftpflicht zur Grundabsicherung gehört

Für Schäden, die du anderen schuldhaft zufügst, haftest du nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe. Schon leichte Unachtsamkeit reicht dafür aus. Wird ein Mensch verletzt, können Behandlung, Pflege und Verdienstausfall über viele Jahre zusammenkommen. Solche Forderungen können dein Erspartes treffen und auch dein künftiges Einkommen. Eine gesetzliche Pflicht zur Privathaftpflicht gibt es nicht, die Verbraucherzentralen nennen sie trotzdem ein absolutes Muss.

Deshalb schauen wir gemeinsam mit dir auf deinen Haushalt, deine Familie und die Verträge, die du schon hast. Daraus ergibt sich, welche Deckungssumme und welche Bausteine zu dir passen.

Was eine gute Privathaftpflichtversicherung leisten kann

Welche dieser Leistungen enthalten sind, hängt vom Tarif und den Bedingungen des Versicherers ab. Genau das vergleichen wir für dich.

  • Eine hohe pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, dazu eine eigene Summe für Vermögensschäden
  • Forderungsausfalldeckung, die einspringt, wenn dich jemand schädigt, der selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht bezahlen kann
  • Ersatz für Schäden, die deine kleinen Kinder verursachen, auch wenn sie wegen ihres Alters rechtlich noch nicht haften, bis zu einer vereinbarten Summe
  • Schutz bei Schäden an der gemieteten Wohnung und beim Verlust fremder Schlüssel
  • Schutz bei Gefälligkeiten, etwa wenn beim Umzug von Freunden etwas zu Bruch geht
  • Versicherungsschutz auf Reisen und bei längeren Aufenthalten im Ausland, innerhalb der Fristen des Tarifs

Nicht versichert sind Schäden, die du absichtlich herbeiführst. Auch Schäden an deinen eigenen Sachen deckt die Privathaftpflicht nicht ab, und für Schäden mit dem Auto ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Worauf wir beim Vertrag achten

Eine Privathaftpflicht merkst du im Alltag kaum, bis etwas passiert. Darum lesen wir die Bedingungen genau. Wir sehen uns zuerst die Deckungssumme an und prüfen, ob sie pauschal für Personen- und Sachschäden gilt. Wir achten darauf, ob eine Forderungsausfalldeckung enthalten ist, wie hoch Schäden an gemieteten Räumen abgesichert sind und wer mitversichert ist, etwa Partnerin oder Partner und Kinder, auch während Ausbildung oder Studium.

Außerdem lesen wir, welche Ausschlüsse der Vertrag hat und was du im Schadenfall tun musst. Eine Update-Klausel kann dafür sorgen, dass verbesserte Bedingungen des Versicherers ohne Mehrbeitrag auch für deinen Vertrag gelten. Und eine Vorsorgeversicherung schützt vorläufig neue Risiken, die erst nach dem Abschluss entstehen. Bei einem älteren Vertrag lohnt deshalb ein Blick, ob er noch zu deinem Leben passt.

Wie wir vorgehen

  1. 01

    Das Risiko

    Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann zu Forderungen führen, für die du ohne Obergrenze haftest.

  2. 02

    Unsere Analyse

    Wir sehen uns deinen Haushalt, deine Familie und bestehende Verträge an und vergleichen die Bedingungen verschiedener Versicherer.

  3. 03

    Dein Ergebnis

    Ein Schutz mit ausreichender Deckungssumme und nachvollziehbaren Bedingungen, der zu deinem Haushalt und deinem Budget passt.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Weil du für Schäden, die du anderen schuldhaft zufügst, in unbegrenzter Höhe haftest, raten die Verbraucherzentralen trotzdem allen dazu.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Verbraucherzentralen raten zu einer Deckungssumme von pauschal mindestens 10 Millionen Euro, und die Stiftung Warentest setzt diese Summe für Personen- und Sachschäden als Mindestanforderung für ihren Grundschutz an. Der Grund sind schwere Personenschäden, bei denen Behandlung, Pflege und Verdienstausfall über viele Jahre zusammenkommen. Welche Summe für dich passt, besprechen wir mit dir.

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn mein Kind etwas beschädigt?

Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz für Schäden nicht verantwortlich. Bei Unfällen im fließenden Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug oder einer Bahn gilt das bis zum zehnten Geburtstag, solange das Kind nicht absichtlich handelt. Zerkratzt ein Kind in diesem Alter dagegen ein parkendes Auto, kann es selbst haften. Zwischen sieben und achtzehn Jahren kommt es dann darauf an, ob das Kind die nötige Einsicht hatte, sein Handeln als gefährlich zu erkennen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, gibt es dann keinen Anspruch auf Schadenersatz, und die Versicherung muss nicht zahlen. Je nach Tarif ersetzt der Versicherer solche Schäden trotzdem bis zu einer vereinbarten Summe, zum Beispiel wenn dein Kind beim Spielen die Scheibe der Nachbarn trifft.

Wann zahlt die Privathaftpflicht nicht?

Schäden, die du absichtlich verursachst, sind nicht versichert. Grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert. Nicht abgedeckt sind außerdem Schäden an deinen eigenen Sachen, Schäden mit dem Auto und Risiken aus deinem Beruf. Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Was dein Tarif im Einzelnen ausschließt, steht in den Bedingungen, und genau die sehen wir uns mit dir an.

Kann ich eine bestehende Privathaftpflichtversicherung prüfen lassen?

Ja. Wir sehen uns deinen Vertrag an und ordnen ein, ob Deckungssumme und Bedingungen noch zu deinem Haushalt passen und ob eine Anpassung oder ein Wechsel sinnvoll ist. Einen bestehenden Vertrag kündigst du bitte erst, wenn der neue Schutz sicher steht.

Was kostet die Beratung?

Die Erstberatung ist kostenlos. Wie bei allen Versicherungsthemen arbeiten wir als unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO und werden von der Versicherungsgesellschaft über eine Courtage vergütet. Diese ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein zusätzliches Honorar berechnen wir dir nicht.

Dein Ansprechpartner für die Privathaftpflicht

Oliver Jaksch betreut bei uns den Bereich Versicherungen. Schreib ihm oder ruf an, wenn du deinen Schutz besprechen oder einen bestehenden Vertrag prüfen lassen möchtest.

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