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Krankenzusatzversicherung

Der Zahnarzt legt dir einen Kostenplan für eine Krone vor, und der Zuschuss der Krankenkasse deckt nur einen Teil davon. Nach einer Operation liegst du im Mehrbettzimmer, obwohl du dir Ruhe gewünscht hättest. Oder du wirst im Urlaub krank und die Klinik will vorab bezahlt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vieles, aber nicht alles. Eine Krankenzusatzversicherung schließt gezielt die Lücken, die dir wichtig sind.

Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt

Beim Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Er beträgt 60 Prozent des Betrags, der für die einfache Standardlösung festgelegt ist, die sogenannte Regelversorgung. Hast du dein Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, steigt er auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Entscheidest du dich für ein Implantat oder eine hochwertigere Krone, bleibt der Zuschuss gleich und den Rest zahlst du selbst.

Im Krankenhaus bist du über die Krankenkasse gut versorgt, allerdings im Mehrbettzimmer und von den Ärztinnen und Ärzten, die gerade Dienst haben. Als Erwachsener zahlst du außerdem 10 Euro je Tag zu, für höchstens 28 Tage im Jahr. Eine Brille bekommen Erwachsene nur bei starker Sehschwäche bezuschusst, das Gestell nie. Behandlungen beim Heilpraktiker zahlt die Krankenkasse nur, wenn sie das in ihrer Satzung ausdrücklich vorsieht.

Auf Reisen innerhalb der EU und in einigen weiteren Ländern zahlt die Krankenkasse nur so viel, wie Versicherte dort selbst bekommen. Eigenanteile und Rechnungen von Privatärzten können an dir hängen bleiben. Außerhalb dieser Länder zahlt sie in der Regel gar nicht. Einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie nie, auch wenn er medizinisch notwendig ist.

Welche Zusatzversicherungen es gibt

Die Zahnzusatzversicherung erstattet einen Teil oder den ganzen Betrag, den du beim Zahnersatz selbst zahlen müsstest, je nach Tarif auch für Implantate, Inlays und professionelle Zahnreinigung. Die Krankenhauszusatzversicherung kann dich im Krankenhaus einem Privatpatienten gleichstellen, je nach Tarif mit Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Die ambulante Zusatzversicherung gibt je nach Tarif Zuschüsse für Leistungen beim Arzt oder Heilpraktiker, die deine Krankenkasse nicht übernimmt, zum Beispiel für Sehhilfen oder zusätzliche Vorsorge, meist bis zu festen Höchstbeträgen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt im vereinbarten Umfang Arzt, Krankenhaus und Rücktransport, wenn du auf einer Reise krank wirst. Die Verbraucherzentrale nennt sie den wichtigsten Schutz für Reisen ins Ausland. Ein Jahresvertrag deckt alle Urlaubsreisen bis zu einer Höchstdauer je Reise ab und ist laut Verbraucherzentrale schon für unter 10 Euro im Jahr zu haben. Du kannst die Bausteine einzeln abschließen und so nur das versichern, was für dich zählt.

Was eine gute Krankenzusatzversicherung leisten kann

Welche der folgenden Leistungen enthalten sind, hängt vom Tarif und den Bedingungen des Versicherers ab. Genau das vergleichen wir für dich.

  • Eine Erstattung beim Zahnersatz, die sich an der ganzen Rechnung orientiert und nicht nur an der Leistung der Krankenkasse
  • Leistungen für Implantate, Inlays und Keramikkronen ohne enge Obergrenzen
  • Keine oder nur großzügige Höchstbeträge in den ersten Vertragsjahren
  • Ein Verzicht auf Wartezeiten oder kurze Wartezeiten
  • Professionelle Zahnreinigung und Leistungen für Füllungen oder Wurzelbehandlungen
  • Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt und ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Die freie Wahl des Krankenhauses, ohne dass du Mehrkosten selbst tragen musst
  • Zuschüsse für Brille oder Kontaktlinsen und für Behandlungen beim Heilpraktiker
  • Ein Rücktransport im Ausland schon dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist
  • Ein Familientarif für die Auslandsreisekrankenversicherung
  • Ein Beitrag mit Alterungsrückstellungen, damit er nicht allein wegen deines Alters steigt
  • Ein Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren

Nicht versichert sind in der Regel Behandlungen, die bei Vertragsbeginn schon laufen oder die dir dein Arzt oder Zahnarzt bereits angeraten hat. Die Versicherung zahlt außerdem nur für medizinisch notwendige Behandlungen. Rein kosmetische Eingriffe wie das Aufhellen der Zähne gehören meist nicht dazu.

Worauf wir beim Vertrag achten

Zuerst klären wir mit dir, welche Lücke du wirklich schließen willst. Wer viel reist, braucht etwas anderes als jemand, der an Zahnersatz denkt oder im Krankenhaus die Chefärztin wählen möchte. Wir schauen auch nach, was deine Krankenkasse über ihre Satzung schon zusätzlich zahlt, damit du nichts doppelt versicherst. Manche Krankenkassen arbeiten mit einem privaten Versicherer zusammen und bieten dessen Tarife an. Das kann passen, ein Vergleich mit anderen Anbietern lohnt sich trotzdem.

Dann lesen wir die Stellen, an denen es später teuer werden kann. Wir prüfen Wartezeiten und Höchstbeträge in den ersten Jahren, denn gerade beim Zahnersatz unterscheiden sich die Tarife hier deutlich. Wir achten darauf, ob sich die Erstattung an deiner Rechnung orientiert oder an der Kassenleistung, und wie der Beitrag im Alter kalkuliert ist. Und wir gehen die Gesundheitsfragen im Antrag vorher in Ruhe mit dir durch, denn davon hängt ab, wie sicher dein Schutz später ist.

Wie wir vorgehen

  1. 01

    Das Risiko

    Zahnersatz, ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Ausland können Kosten verursachen, die die gesetzliche Krankenversicherung nur zum Teil oder gar nicht übernimmt.

  2. 02

    Unsere Analyse

    Wir sehen uns mit dir an, welche Lücken für dich zählen und was deine Krankenkasse schon zahlt, und vergleichen die Bedingungen verschiedener Versicherer.

  3. 03

    Dein Ergebnis

    Ein Zusatzschutz mit den Bausteinen, die zu deinem Bedarf und deinem Budget passen, und mit Bedingungen, die du verstehst.

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, wenn ich noch keinen Zahnersatz brauche?

Ein früher Abschluss hat einen Vorteil. Behandlungen, die schon laufen oder angeraten sind, versichern die Tarife in der Regel nicht mehr, und im Antrag wird nach fehlenden Zähnen und laufenden Behandlungen gefragt. Dem steht der Beitrag gegenüber, den du bis dahin zahlst. Die Verbraucherzentrale hält eine Zahnzusatzversicherung für junge Menschen eher nicht für nötig, weil Zahnersatz statistisch erst ab Mitte 30 bis Anfang 40 ansteht. Wer ein sehr geringes Einkommen hat, bekommt die Kosten der Regelversorgung auf Antrag ganz von der Krankenkasse bezahlt. Für diesen Teil braucht es dann keine Zusatzversicherung. Ob sich der Beitrag für dich rechnet, schauen wir gern mit dir an.

Was ist eine Wartezeit und wie lange dauert sie?

Die Wartezeit ist die Zeit nach Vertragsbeginn, in der dein Versicherer noch nicht zahlt. Das Gesetz erlaubt höchstens drei Monate, für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung höchstens acht Monate. Viele Versicherer verzichten inzwischen darauf oder verkürzen sie. Nach einem Unfall entfällt die Wartezeit bei vielen Tarifen. Davon zu unterscheiden sind Höchstbeträge in den ersten Vertragsjahren, die viele Zahntarife vorsehen. Beides schauen wir uns bei der Auswahl genau an.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten, auch wenn ich gerade gesund bin?

Bei Zahn-, Krankenhaus- und ambulanten Zusatzversicherungen in der Regel ja. Der Versicherer fragt im Antrag nach deiner Gesundheit, etwa nach Vorerkrankungen, Behandlungen oder fehlenden Zähnen. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es meist keine Gesundheitsfragen, dort kommt es auf die Ausschlüsse in den Bedingungen an. Die Fragen musst du vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Fehlt eine Angabe oder ist sie falsch, kann der Versicherer je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen, und im schlimmsten Fall zahlt er im Leistungsfall nicht. Deshalb gehen wir die Fragen vor dem Antrag in Ruhe mit dir durch.

Kann der Versicherer meine Zusatzversicherung kündigen?

Bei Zahn-, Krankenhaus- und ambulanten Zusatzversicherungen darf er ordentlich nur in den ersten drei Versicherungsjahren kündigen, und zwar zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten. Danach ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Aus besonderen Gründen, etwa wenn Beiträge nicht gezahlt werden, kann er auch später kündigen. Die Verbraucherzentrale rät zu Tarifen, in denen der Versicherer auch in den ersten drei Jahren auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann auf eine feste Laufzeit abgeschlossen werden, dort gelten die Regeln deines Vertrags. Du selbst kannst in der Regel zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Erhöht der Versicherer den Beitrag, kannst du innerhalb von zwei Monaten nach seiner Mitteilung kündigen.

Brauche ich eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn meine Kreditkarte schon einen Schutz enthält?

Das hängt von den Bedingungen deiner Karte ab. Oft gilt der Schutz nur, wenn du die Reise mit der Karte bezahlt hast, nur für eine begrenzte Reisedauer oder nicht für Familienmitglieder, die ohne dich reisen. Die Stiftung Warentest rät, im Zweifel eine eigene Police abzuschließen. Wir sehen uns die Bedingungen deiner Karte gern mit dir an.

Kann ich mein neugeborenes Kind mitversichern?

In vielen Fällen ja. Besteht am Tag der Geburt für dich eine Krankenzusatzversicherung, muss dein Versicherer dein Kind rückwirkend ab der Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge aufnehmen, wenn du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht höher und nicht umfassender sein als dein eigener. Manche Versicherer setzen voraus, dass du selbst schon bis zu drei Monate versichert bist. Für die Auslandsreisekrankenversicherung gilt das nicht, wenn dein Kind schon anderweitig krankenversichert ist, etwa über die Familienversicherung deiner Krankenkasse. Wie du dein Kind am besten absicherst, klären wir gern mit dir.

Ist eine Krankenzusatzversicherung dasselbe wie eine private Krankenversicherung?

Nein. Mit einer Zusatzversicherung bleibst du in deiner gesetzlichen Krankenkasse und ergänzt nur einzelne Leistungen. Eine private Krankenversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung ganz. Sie steht nur bestimmten Gruppen offen, etwa Selbstständigen, Beamten oder Angestellten mit höherem Einkommen, und ein Wechsel will gut überlegt sein. Wenn du darüber nachdenkst, sprich uns an.

Kann ich eine bestehende Zusatzversicherung prüfen lassen?

Ja. Wir sehen uns deinen Vertrag an und ordnen ein, ob Leistungen, Höchstbeträge und Beitrag noch zu dir passen und ob eine Anpassung oder ein Wechsel sinnvoll ist. Bedenke dabei, dass ein neuer Vertrag wieder Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Höchstbeträge mit sich bringen kann. Einen bestehenden Vertrag kündigst du bitte erst, wenn der neue Schutz sicher steht.

Was kostet die Beratung?

Die Erstberatung ist kostenlos. Wie bei allen Versicherungsthemen arbeiten wir als unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO und werden von der Versicherungsgesellschaft über eine Courtage vergütet. Diese ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein zusätzliches Honorar berechnen wir dir nicht.

Dein Ansprechpartner für die Krankenzusatzversicherung

Oliver Jaksch betreut bei uns den Bereich Versicherungen. Schreib ihm oder ruf an, wenn du deinen Schutz besprechen oder einen bestehenden Vertrag prüfen lassen möchtest. Angaben zu deiner Gesundheit besprechen wir am liebsten im persönlichen Gespräch, schick sie uns bitte nicht vorab per Mail.

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