Eine Kundin stolpert in deinem Laden über ein Kabel und bricht sich das Handgelenk. Ein Rohrbruch setzt über Nacht die Werkstatt unter Wasser, und für Wochen steht die Arbeit still. Oder ein Erpressungstrojaner sperrt deine Rechner, und du kommst nicht mehr an Aufträge und Rechnungen. Solche Schäden treffen zuerst deinen Betrieb. Führst du ihn als Einzelunternehmen, haftest du für seine Verbindlichkeiten unbeschränkt, also auch mit deinem privaten Vermögen. Eine Gewerbeversicherung kann diese Risiken auffangen, damit ein einzelner Schaden nicht zur Gefahr für alles wird, was du aufgebaut hast.
Warum eine Haftpflicht allein oft nicht reicht
Für viele Betriebe ist die Betriebshaftpflicht der Grundschutz. Sie zahlt, wenn du oder deine Mitarbeitenden anderen einen Schaden zufügen, und wehrt Forderungen ab, die unberechtigt sind. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur für einige Berufsgruppen. Freiwillig heißt aber nicht nebensächlich, denn ein Personenschaden kann Forderungen auslösen, die ein kleiner Betrieb nicht aus eigener Kraft bezahlen kann.
Für Schäden an deinem eigenen Betrieb zahlt die Haftpflicht nicht. Brennt es im Lager, wird eingebrochen oder läuft Wasser in die Büroräume, hilft die Inhaltsversicherung. Muss der Betrieb nach so einem Schaden schließen, laufen Miete und Löhne weiter, während die Einnahmen fehlen. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung. Arbeitet dein Betrieb mit Rechnern, Kundendaten und Onlinekonten, kann außerdem eine Cyberversicherung sinnvoll sein. Wir schauen uns mit dir an, welche dieser Bausteine zu deinem Betrieb passen.
Welche Bausteine es gibt
Die Betriebshaftpflicht schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten durch deinen Betrieb oder durch deine Mitarbeitenden entstehen. Versichert sind Personen- und Sachschäden und die Vermögensschäden, die sich daraus ergeben, zum Beispiel der Verdienstausfall der verletzten Kundin. Versichert ist dabei in erster Linie das, was im Versicherungsschein als Tätigkeit deines Betriebs beschrieben ist. Deshalb kommt es auf eine genaue Beschreibung an.
Die Inhaltsversicherung, oft auch Geschäftsversicherung genannt, schützt die Einrichtung, die Maschinen und die Waren in deinen Betriebsräumen. Sie kann mehrere Gefahren in einem Vertrag bündeln, etwa Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch. Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck lassen sich je nach Tarif einschließen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt, wenn dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht, und zwar für die Zeit, die im Vertrag als Haftzeit vereinbart ist. Sie übernimmt dann die Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Mieten, die du weiterzahlen musst, und den Gewinn, der dir entgeht. Sie lässt sich mit der Inhaltsversicherung in einem Vertrag bündeln.
Die Cyberversicherung hilft nach einem Hackerangriff oder einem Datendiebstahl. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zahlt sie je nach Vertrag einen vereinbarten Tagessatz, solange dein Betrieb stillsteht, übernimmt die Kosten, um Rechner und Daten wiederherzustellen, und entschädigt betroffene Kunden oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dazu kommen Hilfen wie IT-Forensik, Rechtsberatung und Krisenkommunikation. Versicherer setzen dafür in der Regel einen Grundschutz voraus, etwa Virenschutz, regelmäßige Datensicherung und eigene Zugänge für alle Mitarbeitenden.
Was eine gute Gewerbeversicherung leisten kann
Welche der folgenden Leistungen enthalten sind, hängt vom Tarif und den Bedingungen des Versicherers ab. Genau das vergleichen wir für dich.
- Eine Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht, die zu deinem Betrieb und deiner Branche passt
- Schutz für Schäden an Räumen, die du für deinen Betrieb gemietet hast
- Schutz für Schäden an Sachen deiner Kunden, an denen du arbeitest, etwa bei einer Reparatur oder Montage
- Vermögensschäden, die ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden entstehen, soweit sie für deine Tätigkeit eine Rolle spielen
- Der Einschluss von Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck in der Inhaltsversicherung
- Ein Verzicht auf die Kürzung wegen Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme nach den Vorgaben des Versicherers ermittelt wurde
- Eine Haftzeit in der Betriebsunterbrechung, die zu der Zeit passt, die dein Betrieb nach einem großen Schaden zum Wiederanlaufen braucht
- In der Cyberversicherung ein Tagessatz für die Zeit des Stillstands und Hilfe durch Fachleute für IT-Forensik, Recht und Krisenkommunikation
- Eine Bündelung mehrerer Bausteine in einem Vertrag, damit Laufzeiten und Kündigungstermine übersichtlich bleiben
Nicht versichert ist in der Regel deine eigene Leistung. Muss eine mangelhafte Arbeit nachgebessert oder neu gemacht werden, zahlt das nicht die Haftpflicht, sondern dein Betrieb. Schäden an Sachen, die du gemietet oder geliehen hast oder gerade bearbeitest, schließen die Musterbedingungen der Versicherer aus, manche Tarife schließen sie aber ganz oder teilweise wieder ein. Reine Vermögensschäden, etwa durch einen Beratungsfehler, sind in der Betriebshaftpflicht nur versichert, wenn das eigens vereinbart ist. Was dein Tarif im Einzelnen vorsieht, steht in den Bedingungen, und genau die sehen wir uns mit dir an.
Worauf wir beim Vertrag achten
Zuerst lassen wir uns deinen Betrieb genau beschreiben. Wir wollen wissen, was du machst, wo du arbeitest, wie viele Mitarbeitende du hast und welche Werte in deinen Räumen stehen. Daraus ergibt sich, welche Bausteine du brauchst und wie hoch die Summen sein sollten. Eine pauschale Summe für alle Betriebe nennen wir dir deshalb nicht. Kommt später etwas Neues hinzu, etwa eine weitere Leistung, ein zweiter Standort oder mehr Personal, klären wir mit deinem Versicherer, ob der Schutz noch passt.
Dann lesen wir die Stellen, an denen es später teuer werden kann. Wir prüfen, ob die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung zum tatsächlichen Wert deiner Einrichtung und Waren passt, denn eine zu niedrige Summe führt im Schadenfall zu Kürzungen. Wir achten darauf, welche Tätigkeiten, Mietsachen und Vermögensschäden in der Haftpflicht eingeschlossen sind. Und wir gehen die Fragen im Antrag vorher in Ruhe mit dir durch. Was der Versicherer dort fragt, musst du vollständig und richtig beantworten. Fehlt eine wichtige Angabe, kann er je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen.
Wie wir vorgehen
- 01
Das Risiko
Ein Schaden bei einem Kunden, ein Brand im Lager oder ein Angriff auf deine Rechner können deinen Betrieb teuer zu stehen kommen, als Einzelunternehmer auch mit deinem privaten Vermögen.
- 02
Unsere Analyse
Wir sehen uns mit dir deinen Betrieb, deine Werte und deine bestehenden Verträge an und vergleichen die Bedingungen verschiedener Versicherer.
- 03
Dein Ergebnis
Ein Schutz mit den Bausteinen und Summen, die zu deinem Betrieb und deinem Budget passen, und mit Bedingungen, die du verstehst.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als Selbstständiger eine Betriebshaftpflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur für einige Berufsgruppen. Ob du dazugehörst, klären wir mit dir. Unabhängig davon lohnt der Blick auf dein Risiko. Führst du dein Geschäft als Einzelunternehmen oder mit anderen als GbR, haftest du für Schäden, die dein Betrieb anderen zufügt, auch mit deinem privaten Vermögen. Bei einer GmbH oder UG ist die Haftung anders geregelt, ein großer Schaden kann aber auch dort das Unternehmen gefährden. Welche Absicherung zu deiner Rechtsform passt, besprechen wir mit dir.
Was zahlt die Betriebshaftpflicht und was nicht?
Sie zahlt, wenn dein Betrieb oder deine Mitarbeitenden anderen einen Personen- oder Sachschaden zufügen, und für die Vermögensschäden, die daraus folgen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für dich ab. Schäden an deinem eigenen Inventar zahlt sie nicht, dafür ist die Inhaltsversicherung da. Auch die Nachbesserung deiner eigenen Arbeit ist in der Regel nicht versichert. Reine Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden, etwa durch einen Beratungsfehler, deckt sie nur, wenn das eigens vereinbart ist. Für Berufe, in denen solche Schäden typisch sind, gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, etwa in der Versicherungsvermittlung.
Was deckt die Inhaltsversicherung und zahlt sie auch, wenn der Betrieb stillsteht?
Sie ersetzt Schäden an deiner Einrichtung, deinen Maschinen und deinen Waren, je nach Vertrag durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch. Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck sind nur versichert, wenn sie eingeschlossen sind. Den Stillstand selbst deckt die Inhaltsversicherung allein nicht ab. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung, die sich mit der Inhaltsversicherung bündeln lässt. Sie zahlt nach einem versicherten Sachschaden die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn.
Was bedeutet Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Wert deiner versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Schadens. Dann zahlt der Versicherer nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Wert, auch bei einem kleinen Schaden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ist deine Einrichtung 80.000 Euro wert und nur mit 40.000 Euro versichert, bekommst du bei einem Schaden von 10.000 Euro nur die Hälfte ersetzt, also 5.000 Euro. Das kann passieren, wenn ein Betrieb wächst und die Summe nicht mitwächst. Welcher Wert zählt, steht in deinem Vertrag. Ist der Neuwert vereinbart, kommt es darauf an, was es kosten würde, alles neu anzuschaffen, und nicht auf den Wert in deinen Büchern. Manche Tarife verzichten unter bestimmten Voraussetzungen auf diese Kürzung. Wir prüfen deine Summe deshalb mit dir, wenn du neu abschließt und wenn sich in deinem Betrieb etwas ändert.
Braucht ein kleiner Betrieb eine Cyberversicherung?
Das hängt davon ab, wie stark dein Betrieb auf Rechner, Daten und Onlinedienste angewiesen ist. Speicherst du Kundendaten, verkaufst du online oder kannst du ohne deine Systeme nicht arbeiten, lohnt es sich, darüber nachzudenken. Die Cyberversicherung zahlt je nach Vertrag für den Stillstand, die Wiederherstellung deiner Systeme und Ansprüche betroffener Kunden und bezahlt Fachleute für IT-Forensik, Recht und Krisenkommunikation. Versicherer verlangen dafür in der Regel einen Grundschutz wie Virenschutz, regelmäßige Datensicherung und eigene Zugänge für alle Mitarbeitenden. Ob sich der Beitrag für dich rechnet, schauen wir gern mit dir an.
Sind mein Firmenwagen und mein Geschäftsgebäude mitversichert?
In der Regel nicht. Für Fahrzeuge, die zugelassen werden müssen, brauchst du eine eigene Kfz-Versicherung, für dieses Risiko ist die Betriebshaftpflicht nicht gedacht. Die Inhaltsversicherung schützt, was in deinen Räumen steht, nicht das Gebäude selbst. Gehört dir das Gebäude, sicherst du es über eine eigene Gebäudeversicherung ab. Beides besprechen wir gern mit dir.
Wie lange läuft ein Vertrag und wann kann ich kündigen?
Ist im Vertrag vereinbart, dass er sich automatisch verlängert, wenn niemand kündigt, darf diese Verlängerung jeweils höchstens ein Jahr betragen. Die Kündigungsfrist ist für dich und den Versicherer gleich lang und liegt zwischen einem und drei Monaten, die genaue Frist steht in deinem Vertrag. Hast du einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit, kannst du ihn zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres mit drei Monaten Frist kündigen. Nach einem Schaden können beide Seiten den Vertrag zusätzlich kündigen, allerdings nur innerhalb eines Monats. In der Inhaltsversicherung beginnt dieser Monat, wenn die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind, in der Betriebshaftpflicht, wenn der Versicherer deinen Anspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Kündigt dein Versicherer, endet der Vertrag einen Monat später. Für die übrigen Bausteine stehen die Regeln in deinen Bedingungen. Für sehr große Unternehmen lässt das Gesetz abweichende Vereinbarungen zu.
Kann ich bestehende Verträge prüfen lassen?
Ja. Wir sehen uns deine Verträge an und ordnen ein, ob Tätigkeitsbeschreibung, Summen und Bausteine noch zu deinem Betrieb passen und ob eine Anpassung oder ein Wechsel sinnvoll ist. Sinnvoll ist das vor allem, wenn dein Betrieb gewachsen ist, du umgezogen bist oder neue Leistungen anbietest. Melde dich am besten einige Wochen vor dem Kündigungstermin, dann bleibt genug Zeit. Einen bestehenden Vertrag kündigst du bitte erst, wenn der neue Schutz sicher steht.
Was kostet die Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Wie bei allen Versicherungsthemen arbeiten wir als unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO und werden von der Versicherungsgesellschaft über eine Courtage vergütet. Diese ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein zusätzliches Honorar berechnen wir dir nicht.
Dein Ansprechpartner für die Gewerbeversicherung
Oliver Jaksch betreut bei uns den Bereich Versicherungen. Schreib ihm oder ruf an, wenn du deinen Schutz besprechen oder einen bestehenden Vertrag prüfen lassen möchtest.
Weitere Leistungen

Vermögensverwaltung & Investments
Regelbasiert investieren: 30.000 Aktien im Screening, antizyklische Kaufstaffeln, klare Risiko-Regeln.
Mehr erfahren →
Baufinanzierung
Die passende Finanzierung für dein Immobilienvorhaben.
Mehr erfahren →
Der Marktbrief
Aktuelle Ausgabe — Die große Rotation: Kaufen, wo es günstig ist, nicht wo es laut ist. Kostenlos ins Postfach.
Mehr erfahren →Bereit für den nächsten Schritt?
Kostenlose Erstberatung – persönlich und auf Augenhöhe.
Beratungstermin buchen